Es kann zu jeder Zeit passieren, man wird in einem Verkehrsunfall verwickelt. Ist nur mäßiger Sachschaden entstanden, so ist zuerst die Unfallstelle zu sichern. Nicht vergessen, Warnweste anzuziehen. Fotoaufnahmen dokumentieren die Endstellung und den entstandenen Sachschaden. Danach ist die Straße zu räumen, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann. Dies gilt natürlich auch für Autobahnen. Eine Zuwiderhandlung kann von der Polizei mit einer Strafe von 30 Euro geahndet werden. An einer geeigneten Stelle werden die Personalien ausgetauscht. Am besten ist es, einen Europäischer Unfallbericht zu verwenden. Hier werden alle notwendigen Angaben in die vorgesehenen Felder eingetragen und keine Information bleibt dadurch auf der Strecke. Der Unfallverursacher sendet das Formular zu seiner Versicherung, damit der gegnerische Schaden reguliert wird.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, so ist immer die Polizei zu verständigen. Es wird die 110 oder 112 angerufen. Die Unfallstelle ist mit einem Warndreieck zu sichern. Auf Autobahnen muss das Warndreieck mindestens 200 Meter vor dem Unfallort stehen und auf Landstraßen sind 100 Meter erforderlich. Innerorts kann der Abstand geringer sein. Bei den Fahrzeugen ist zusätzlich die Warnblinkanlage einzuschalten. Das Absichern einer Unfallstelle ist besonders wichtig, damit keine weiteren Karambolagen passieren. Wurde die Unfallstelle gesichert, beginnt die Erste Hilfe bei den verletzten Personen.
Abgesehen davon ist ebenfalls ein Unfallbericht zu schreiben, welcher an die Versicherung gesendet wird. Ein Gutachter ermittelt die Schadenssumme, oft im Auftrag der Versicherung. Manchmal kommt es bei der Ermittlung der Unfallursache zu Streitigkeiten. Gut beraten ist der Autofahrer, welcher über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt. Es werden die Kosten für Sachverständige, einen Rechtsanwalt und die Gerichtsverhandlung übernommen. Die Partei, welche den Prozess verliert, muss am Ende die ganze Angelegenheit bezahlen.
Unfall mit einem parkenden Fahrzeug
Viel Unwissenheit herrscht, wenn ein parkendes Auto beschädigt wurde und der betroffene Autofahrer nicht anwesend ist. Zuerst muss eine angemessene Zeit gewartet werden. Dauert es trotzdem zu lange, so genügt es nicht, einen Zettel mit der eigenen Adresse unter die Scheibenwischer zu klemmen. Zusätzlich ist immer die Polizei zu verständigen. Ob nun ein Streifenwagen vor Ort erscheinen wird, entscheiden die Beamten selbst. Auf jedem Fall wird dafür gesorgt, dass Verursacher und Geschädigter sich treffen, um die Personalien auszutauschen. Wird der Unfallort verlassen, ohne die Polizei zu verständigen, so kann eine Anzeige wegen Unfallflucht folgen. Bei einem Parkplatzrempler ist es immer unangenehm für den Geschädigten, wenn sich der Verursacher aus dem Staub gemacht hat. In diesem Fall bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen und muss die Kosten für eine Reparatur selbst tragen. Das könnte bei so manchem Sportwagen schnell in die Tausender gehen. Nur eine Kaskoversicherung kann in dieser Situation finanziell helfen.
1 Kommentar
Boris Neumeister
Das Sachverständigenbüro für das Kraftfahrzeugwesen B. Neumeister, hat sich auf genau solche fälle spezialisiert. Wir sind Versicherungsungebunden um die Interessen des Kunden bestmöglich vertreten zu können. Wie jeder heute weiß befinden sich die Versicherer in einer Grauzone bis hin zum Betrug am geschädigten.
Die wissen wir sehr gut zu unterbinden indem wir Gutachten erstellen an denen kaum etwas zu „Rütteln“ gibt.
Wie beraten sie auch gerne telefonisch natürlich kostenfrei.
Und würden uns auf ihr Anruf freuen.